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Beschwerdeverfahren

Beschwerde während des Aufenthalts
  1. Wir möchten den Mieter bitten, eventuelle Beschwerden während des Aufenthalts spätestens innerhalb von 24 Stunden schriftlich oder in einer anderen geeigneten Form (unsere Adressenangaben finden Sie links unten auf dieser Seite) bei ChaletsPlus und beim Verwalter zu melden.
  2. Sollte es sich bei dem Mangel tatsächlich um einen(n) nicht vom Mieter selbst zu vertretende(n) Eigenschaft oder Zustand der Ferienwohnung handeln, wodurch die Ferienwohnung dem Mieter nicht den Aufenthaltsgenuss bietet, den er aufgrund des Vertrags erwarten durfte, so ist der Vermieter zur Behebung des fraglichen Mangels verpflichtet. Der Mieter muss dem Vermieter immer die Gelegenheit zur Behebung eventueller Mängel bieten.
  3. Falls nach Dafürhalten des Mieters vom Vermieter keine befriedigende Lösung für die Beschwerde gefunden wurde, wird sich ChaletsPlus mit dem Vermieter in Verbindung setzen und zwischen dem Mieter und Vermieter vermitteln, um zu versuchen, eine Lösung herbeizuführen.
  4. Wenn während des Aufenthalts keine befriedigende Lösung für die Beschwerde gefunden wurde, muss der Mieter spätestens innerhalb von 4 Wochen nach Rückkehr nach Deutschland die Beschwerde schriftlich bei ChaletsPlus geltend machen, wobei er alle diesbezüglich relevanten Angaben anführen muss.
  5. ChaletsPlus kann dann auch im Namen des Vermieters eine finanzielle Regelung mit dem Mieter treffen.
  6. Falls auf gütlichem Weg keine Lösung für die Beschwerde gefunden wird, wird ChaletsPlus, sofern dies noch nicht geschehen ist, auf entsprechendes Ersuchen des Mieters die Angaben des Vermieters bereitstellen, damit der Mieter eine eventuelle Forderung gegen den Vermieter in die Wege leiten kann.
 
Sonstige Beschwerden
  1. Beschwerden vor der Abreise, die sich auf andere Aspekte als den Aufenthalt beziehen, müssen so schnell wie möglich bei ChaletsPlus geltend gemacht werden.
  2. ChaletsPlus wird innerhalb von 14 Tagen schriftlich inhaltlich auf eine Beschwerde reagieren.
  3. ChaletsPlus ist Mitglied der niederländischen Organisation für Online-Shopping („Nederlandse Thuiswinkel Organisatie“). Beschwerden von Mietern und/oder von ChaletsPlus können dem Schlichtungsausschuss dieses Verbands (Geschillencommissie Thuiswinkel) vorgelegt werden. Außerdem können Sie Ihre Beschwerde über die Europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung vorlegen.
  4. Spätestens 12 Monate, nachdem der Mieter seine Beschwerde bei ChaletsPlus eingereicht hat, muss die Beschwerde dem Schlichtungsausschuss vorgelegt werden.
  5. Falls keine Beschwerde bei ChaletsPlus eingereicht wurde, ist der Schlichtungsausschuss nicht dazu befugt, die schlussendlich bei ihm geltend gemachte Beschwerde in Behandlung zu nehmen.
  6. Der Schlichtungsausschuss trifft ein Entscheidung entsprechend den in seiner Schlichtungsordnung festgelegten Bedingungen.
  7. Die Entscheidungen des Schlichtungsausschusses verstehen sich als rechtsverbindliche Empfehlung.

welche Rolle spielt ChaletsPlus bei der Bearbeitung Ihrer Beschwerde?
  1. Bezieht sich Ihre Beschwerde auf das von Ihnen gemietete Objekt? Dann wird ChaletsPlus bei der Bearbeitung Ihrer Beschwerde eine Vermittlerrolle zwischen Mieter und Vermieter spielen. ChaletsPlus ist die erste Anlaufstelle für Sie und den Vermieter. Es ist nicht möglich, den Vermieter direkt zu kontaktieren.
  2. Bezieht sich Ihre Beschwerde auf das Reservierungsverfahren oder die Verwaltung vor Ort? In diesen Fällen ist ChaletsPlus letztendlich für die Bearbeitung Ihrer Beschwerde verantwortlich.

Möchten Sie eine Beschwerde bei uns einreichen?

Füllen Sie hier unser Kontaktformular aus oder kontaktieren Sie uns per E-Mail unter info@chaletsplus.nl