Vermittlungsvertrag ChaletsPlus

Inhaltsverzeichnis
Artikel 1 Einleitende Bestimmungen
Artikel 2 Der Auftrag im Allgemeinen
Artikel 3 Reservierungsbestimmungen
Artikel 4 Zahlungsinformationen
Artikel 5 Haftung
Artikel 6 Dokumente
Artikel 7 Zinsen und Inkassokosten
Artikel 8 Beschwerden
 
Artikel 1: Einleitende Bestimmungen  
1. Diese Buchungsbedingungen gelten, wenn Sie eine oder mehrere einzelne Reiseleistungen gebucht haben, ansonsten gelten die Reisebedingungen.
2. Unter diesen Bedingungen versteht sich Folgendes, sofern es im Artikel nicht anders angegeben ist:
Reisevermittler: die Person, die bei der Gestaltung Ihrer Verträge im Reisebereich berät, informiert und/oder vermittelt.
Dienstleister: der Beförderer, Beherbergungsbetrieb, Reiseveranstalter und/oder andere Dienstleister im Bereich des Reisens, mit denen Sie eine Vereinbarung getroffen haben und dieses unter Beachtung der geltenden Bedingungen, die ausschließlich für die Ausführung der Dienstleistung verantwortlich ist.
Reisender:
a. der Auftraggeber (Anmelder), oder
b. andere als der Auftraggeber, mit dem der Auftraggeber eine Vereinbarung getroffen hat und der diese Vereinbarung akzeptiert.
Auftrag: die Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Reisebüro, wobei sich das Reisebüro verpflichtet, Ihnen Dienstleistungen innerhalb des Reisebereichs zu erbringen.
Werktage: Montag bis Freitag von 9.00 bis 17.30 Uhr und Samstag von 10.00 bis 16.00 Uhr, mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage in den Niederlanden, es sei denn, dass das Reisebüro ausdrücklich darauf hinweist, dass andere Öffnungszeiten gelten.
Buchungskosten: der Betrag, den das Reisebüro für seine Dienstleistungen berechnet.
3.  Das Reisebüro (auch als Verkäufer, Händler oder Buchungsbüro bezeichnet) ist ein Dienstleister im Reisebereich. Es informiert, berät und reserviert. Das Reisebüro bietet diese Dienstleistungen in Ihrem Auftrag. Diese Buchungsbedingungen gelten für alle Arten von Dienstleistungen des Reisebüros.
4. Wenn Sie eine Reise bei einem Veranstalter buchen, für den die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, dann gelten diese Bedingungen für die gesamte Reise, von der Beratung bis zur Durchführung der Pauschalreise. Selbst wenn das Reisebüro Reisen zu bestehenden Reisepaketen eines anderen Veranstalters organisiert oder Reisedienste hinzufügt, gilt er als Veranstalter für diese Reise. Die Reisebedingungen gelten auch für diese Reise, ergänzt um die Bedingungen des Reisebüros bezüglich Anzahlung und/oder Stornierung.
5. Das Reisebüro kann für Sie reservieren. Dann stellt es eine Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Dienstleister Ihrer Wahl her. Das Reisebüro selbst ist dabei nicht der Vertragspartner der endgültigen Vereinbarung. Es kann zum Beispiel einzelne Flugtickets, Zugtickets, Theaterkarten und Hotelzimmer buchen oder in Ihrem Namen eine Reiseversicherung abschließen.
6. Sie haben kein Widerrufungsrecht hinsichtlich der in Ihrem Auftrag getätigten Reservierung, für die diese Buchungsbedingungen gelten.
7. Das Reisebüro ist nicht haftbar für die ordnungsgemäße Ausführung des über ihn reservierten Dienstes. Dieses gilt nur für die Bedingungen der beteiligten Leistungsträger (z. B. die Fluggesellschaft oder das Hotel).
Das Reisebüro ist für eine sorgfältige Ausführung der von ihm erbrachten Leistung verantwortlich, wie eine ordnungsgemäße Beratung und eine korrekte Abwicklung der Reservierung.
8. Der Reisevermittler kann für die Erbringung seiner Dienstleistung einen Betrag berechnen, wenn er den Betrag im Voraus bekannt gibt.
 
 
 
Artikel 2: der Auftrag im Allgemeinen
1. Der Inhalt des Auftrages kann darin bestehen, Sie zu informieren und zu beraten sowie Ihnen den gewünschten Dienst zu reservieren.
2. Sie sind an das Reisebüro und den Dienstleister gebunden, nachdem Sie die Bestellung aufgegeben haben, unabhängig davon, ob Sie diese sofort bestätigen.
3. Wenn das Reisebüro Ihnen unverzüglich eine Auftragsbestätigung erteilt, gilt diese Bestätigung als Nachweis der in der Bestätigung beschriebenen Vereinbarung, sofern Sie nicht unverzüglich (innerhalb von 24 Stunden) der Bestätigung widersprechen.
4. Auch wenn das Reisebüro die Bestellbestätigung nicht unverzüglich zur Verfügung stellen kann und diese nicht auf den aktuellen Stand halten kann, können Sie innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der Auftragsbestätigung sofort Widerspruch gegen die Auftragsbestätigung einlegen.
5. Wenn Sie nicht rechtzeitig Einspruch oder Widerspruch einlegen, dient die Auftragsbestätigung als Nachweis für das Bestehen des Vertrages und dessen Inhalt. Sie können selbstverständlich den Gegenbeweis liefern.
6. Bei einer Buchung über das Internet oder über andere Multimediakanäle wird das Reisebüro Sie vor dem Buchungsprozess darüber informieren, dass Sie eine Vereinbarung eingehen. Mit der Bestätigung der Buchung durch das Reisebüro sind Sie an diese Vereinbarung gebunden.
7. Sie haften gegenüber dem Reisebüro für die Verpflichtungen, die sich aus dem Vertrag ergeben und gegenüber dem Dienstleister für die sich aus dem Vertrag mit diesem Dienstleister ergebenden Verpflichtungen. Die übrigen Reisenden haften für ihren Anteil an dem Auftrag.
 
Artikel 3: der Reservierungsauftrag
1. Ihre Informationspflichten
Sie geben alle Informationen über sich und die von Ihnen angegebenen Mitreisenden rechtzeitig an, die für die Ausführung des Auftrages wichtig sind. Dazu gehören Ihre Handynummer(n) und E-Mail-Adresse(n).
Sie geben auch Besonderheiten über die körperliche und geistige Verfassung von sich und Ihren Mitreisenden an, die für die Ausführung der Leistungen von Interesse sein könnten.
 
2. Preisänderungen
Das Reisebüro kann die Preise der auf Ihre Anfrage reservierten Dienstleistungen nicht garantieren. Die Preise können den Bedingungen des Dienstleisters entsprechend geändert werden. Das Reisebüro ist davon ausgenommen und nicht verantwortlich. Es gibt Ihnen so schnell wie möglich eventuelle Änderungen bekannt.
 
3. Stornierungen und Änderungen durch den Auftraggeber
Eventuelle Änderungen an den vergebenen Aufträgen oder Stornierungen von reservierten Diensten können nur wochentags und auf Anfrage vorgenommen werden. Wenn das Reisebüro aufgrund Ihrer Anfrage Änderungen an den ausgeführten Reservierungen vornimmt oder wenn Sie die reservierten Dienstleistungen stornieren möchten, wird das Reisebüro die damit verbundenen Kosten in Rechnung stellen, wenn es Ihnen diese Kosten vor der Änderung rechtzeitig mitgeteilt hat. Dieses können neben den Storno- oder Änderungskosten des Dienstleisters auch Kosten sein, die dem Reisebüro für die Durchführung der Änderung oder Stornierung entstanden sind.
4. Das Reisebüro sendet alle Mitteilungen in Bezug auf den Reservierungsauftrag ausschließlich an Sie. 
 
 
Artikel 4: Zahlungen
1. Sie müssen die fälligen Beträge auf eine vom Reisebüro angegebene Weise und innerhalb der angegebenen Frist bezahlen. Das Reisebüro ist berechtigt, gegebenenfalls im Namen und im Auftrag des/der jeweiligen Dienstleistungserbringer die geschuldeten Beträge einzuziehen.
 
2. Das Reisebüro kann auf Anfrage eine Anzahlung leisten, wenn Sie ihm den Auftrag dazu erteilen. Sie ist in jedem Fall nicht höher als die des (möglicherweise) beteiligten Dienstleisters zuzüglich der Buchungskosten.
Wenn der Reisevermittler eine Anzahlung verlangt, wird er Ihnen vor Vertragsschluss über die Höhe des Betrages informieren.
3. Sie müssen sicherstellen, dass der Reisevermittler den Rest des fälligen Betrages spätestens zu dem in der Bestätigung oder Rechnung angegebenen Datum erhalten hat. Bei eventuellen Abweichungen zwischen Bestätigung und Rechnung gilt die Bestätigung.
 
4. Wenn Sie nicht rechtzeitig bezahlen, sendet das Reisebüro nach Ablauf dieses Termins eine kostenlose Zahlungserinnerung und gibt Ihnen die Möglichkeit, den offenen Betrag innerhalb von vierzehn Tagen nach Erhalt dieser Zahlungserinnerung zu begleichen. Wenn Sie nicht zahlen, befinden Sie sich in Verzug und die Vereinbarung(en) gelten als storniert, es sei denn, die Bedingungen des (möglicherweise) einbezogenen Dienstleisters schreiben eine abweichende Regelung vor.
Das Reisebüro ist berechtigt, die mit der Stornierung verbundenen Kosten zu verrechnen und im Voraus zu erklären oder mit der (den erhaltenen Anzahlung(en) aufzurechnen. Wenn Sie die Reise innerhalb von 14 Tagen vor Reiseantritt buchen und nicht pünktlich bezahlen, geraten Sie unmittelbar in Verzug.
5. Das Reisebüro erstattet eventuelle Rückzahlungen ausschließlich an Sie.
 
Artikel 5. Haftung
1. Das Reisebüro hat Sorge für eine reibungslose Abwicklung des Vertrages zu tragen.
2. Das Reisebüro übernimmt keine Haftung für Handlungen und/oder Unterlassungen des/der betreffenden Dienstanbieter sowie für die Richtigkeit der von diesem Dienstanbieter zur Verfügung gestellten Informationen. Das Reisebüro ist nicht verantwortlich für Fotos, Ordner, Werbung, Websites und andere Informationsträger, soweit sie unter der Verantwortung Dritter erstellt oder herausgegeben wurden.
3. Soweit das Reisebüro selbst verantwortlich für nicht erfüllte Leistungen ist, die Ihnen oder Ihren Mitreisenden aufgrund eines Schadens (einschließlich Schäden wegen verloren gegangener Reisen) wiederfahren ist, so ist die Haftung des Reisebüros auf maximal das Dreifache des Wertes der vom Reisebüro in Rechnung gestellten Leistungen beschränkt.
4. Das Reisebüro schließt die Haftung für Schäden aus, für die Sie versichert sind (z. B. durch Abschluss einer Reise- und/oder Stornoversicherung sowie Krankenversicherung) und für Schäden, durch die Sie in der Ausübung eines Berufes oder der Führung eines Unternehmens beeinträchtigt sind. Dieses umfasst Schäden aufgrund fehlender Verbindungen und/oder fehlender rechtzeitiger Ankunft am Zielort.
5. Die in diesem Artikel enthaltenen Haftungsausschüsse und -beschränkungen gelten auch für die Mitarbeiter des Reisebüros.
 
Artikel 6: Dokumente
1. Das Reisebüro wird Ihnen spätestens bei Abschluss der Vereinbarung allgemeine Informationen zur Verfügung stellen, die auf die deutsche Staatsangehörigkeit zugeschnitten sind wie Pässe, Visa und etwaige Gesundheitsformalitäten.
2. Sie sind selbst dafür verantwortlich, die erforderlichen zusätzlichen Informationen von den zuständigen Behörden einzuholen und zu prüfen, ob die zuvor erhaltenen Informationen in der Zwischenzeit vor der Abreise nicht geändert wurden.
3. Sie sind selbst dafür verantwortlich, die notwendigen Dokumente mit sich zu führen. Dazu gehört ein gültiger Reisepass oder soweit zulässig, ein Personalausweis und eventuell ein erforderliches Visum, Impfpass, Führerschein und die grüne Versicherungskarte.
 
 
4. Wenn Sie die Reise nicht (vollständig) wegen fehlender (gültiger) Dokumente unternehmen können, gilt das auch für alle damit zusammenhängenden Kosten, es sei denn, der Reisevermittler hat sich verpflichtet, sich um diese Dokumente zu kümmern, und es kann Ihnen nicht angelastet werden oder der Reisevermittler ist seiner Informationspflicht nach Absatz 1 nicht nachgekommen.
5. Das Reisebüro kann Ihnen Informationen über die Möglichkeiten zum Abschluss einer Reiserücktritts- und Reiseversicherung geben.
 
Artikel 7: Zinsen und Inkassokosten
1. Wenn Sie nicht fristgerecht zahlen, sind ab dem Datum des Verzuges Zinsen für den fälligen Betrag zu entrichten. Die Beträge sind folgendermaßen zu entrichten:

  • Für Zahlungen, die im Zusammenhang mit der Beauftragung des Reisebüros stehen:
die gesetzlichen Zinsen;
-    Für Zahlungen, die im Zusammenhang mit den von dem Dienstanbieter erbrachten Leistungen stehen:
die gesetzlichen Zinsen, oder wenn der Dienstanbieter einen anderen Zinssatz erhebt.
Dieser Prozentsatz wird dann in Rechnung gestellt, wenn der Reisevermittler Ihnen diesen Prozentsatz vor Abschluss des Vertrages mitgeteilt hat.
2. Darüber hinaus sind Sie verpflichtet, die außergerichtlichen Kosten nach der Mahnung zu zahlen. Diese betragen 15 % über dem Rechnungsbetrag bis zu 2.500 € und 5 % über die nächsten 5.000 € mit einem Minimum von 40 €. Das Reisebüro kann zu Ihren Gunsten von den oben genannten Beträgen und Prozentsätzen abweichen.
 
Artikel 8: Beschwerden
1. Sie müssen eine Beschwerde über eine durch das Reisebüro vorgenommene Reservierung und/oder erhaltene Beratungen und Informationen innerhalb von zwei Monaten nach Kenntnisnahme der Tatsache, auf die sich die Beschwerde bezieht, bei dem Reisebüro einreichen.
2. Das Reisebüro gibt Ihnen spätestens einen Monat nach Eingang der Beschwerde schriftlich Bescheid.

DE_-_Vermittlungsvertrag_ChaletsPlus_v2.pdf