Winterreifen

Massive Verkehrsbehinderungen, Staus und erhöhtes Unfallrisiko: Dies waren in der Vergangenheit häufig die Konsequenzen unzureichender Bereifung bei winterlichen Straßenverhältnissen. Seit dem 1. Mai 2006 ist diesem Sachverhalt zumindest seitens der Straßenverkehrsordnung und des Bußgeldkatalogs ein Riegel vorgeschoben.

Die entscheidende Ergänzung des §2 Abs. 3a StVO lautet: "Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen." Bis zu 40 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg kann eine Missachtung der so genannten Winterreifen-Verordnung bedeuten. Und noch schwerwiegender können die Folgen bei einem Unfall mit Sommerausrüstung sein, denn hier erlischt möglicherweise sogar der Kaskoschutz

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