Wintersporturlaub mit Ihrem Haustier

Durch: Kirsten am 02-10-2015 - Reaktionen
Hund im Wintersport Ihr treuer Vierbeiner mit im Wintersport?

Viele Menschen freuen sich jedes Jahr wieder auf ihren Wintersporturlaub. Sie möchten eine oder mehrere Wochen in der wunderschönen Winterlandschaft entspannen, die ein Land wie Österreich zu bieten hat. Wenn Sie jedoch länger von Zuhause weg sind und Haustiere haben, kann es auch unangenehm sein, dass Sie eine Zeit lang auf Ihren treuen Freund verzichten müssen. Das muss aber nicht sein, denn Haustiere können auch in den Wintersport mitgenommen werden. Dabei gibt es allerdings einige Punkte, die Sie berücksichtigen müssen.

Papiere und Impfungen

Bei einem Haustier, das mit den Urlaub fährt, handelt es sich zu 99 % um einen Hund. In diesem Blog geht es deshalb auch um Hunde. Sie sind verpflichtet, einen europäischen Pass für Ihren treuen Vierbeiner mitzuführen. Und zwar nicht nur in Österreich, sondern in allen EU-Ländern. Außerdem muss Ihr Hund mithilfe eines Chips zu identifizieren sein. Denken Sie daran, dass auch das Pflicht ist. Eine Tätowierung reicht in Österreich nicht aus. Sie müssen auch belegen können, dass Ihr Hund gegen Tollwut geimpft ist. Diese sogenannte Rabies-Impfung muss im europäischen Pass Ihres Haustieres angegeben sein. Außerdem muss das Gültigkeitsdatum der Impfung aufgeführt sein.

Spaziergang Winter Hund im Schnee Machen Sie eine wunderschöne Winterwanderung!

Es ist wichtig, dass der Tierarzt dieses Datum in den Pass einträgt. Wenn Ihr Hund zum ersten Mal geimpft wird oder der Hund eine neue Impfung bekommt, muss diese Impfung rechtzeitig erfolgen. Es gilt nämlich eine Frist von drei Wochen, bevor Sie dann mit Ihrem Hund nach Österreich reisen dürfen. Gehen Sie deshalb nicht erst am Tag vor der Abreise noch schnell zum Tierarzt, da Sie andernfalls Probleme bekommen können. Ihrem Hund kann dann die Einreise in das Land verweigert werden.

Unsere "hundefreundliche" Ferienhäuser und Chalets

ChaletsPlus besitzt eine große Anzahl an Chalets, in denen Hunde zugelassen sind. Wir können gut verstehen, dass Ihr Haustier zu Ihrer Familie gehört und sorgen deshalb dafür, dass Sie Ihren Hund mitnehmen können. Ebenso wie alle anderen Anbieter von Ferienhäusern berechnen wir dafür jedoch eine Gebühr, da die entsprechenden Wohnungen besonders gut gereinigt werden müssen. Sie müssen deshalb immer im Voraus angeben, dass Sie Ihren Hund in den Urlaub mitnehmen möchten. Sie können diesen Punkt bei der Reservierung angeben und auch sofort sehen, welche zusätzlichen Kosten Ihnen durch die Mitnahme Ihres Haustieres entstehen.

Hund im Schnee „Schau mal, wie viel Spaß ich habe!"

Restaurants

In den meisten Restaurants in Österreich ist Ihr Hund herzlich willkommen. Sie können Ihren Hund deshalb ruhig dorthin mitnehmen. Bei Restaurants, in denen Ihr Hund nicht willkommen ist, wird häufig angegeben, dass Hunde dort nicht gestattet sind. Wenn Sie im Zweifel sind, ob Sie Ihren Vierbeiner in ein Restaurant mitnehmen dürfen, sollten Sie sich kurz erkundigen. Am besten fragen Sie kurz nach, wenn Sie irgendwo einen Tisch reservieren. Es ist ärgerlich, wenn Sie erst vor Ort erfahren, dass Ihr Hund nicht willkommen ist.

Wälder und Spazierwege

Im Allgemeinen ist es in Österreich Pflicht, dass der Hund beim Spazierengehen angeleint ist. Österreich hat eine reiche Fauna, und freilaufende Hunde könnten eine Witterung aufnehmen und weglaufen. Außerdem kennt man in Österreich seit jeher den Hund von der Jagd, und nicht jeder freut sich über einen freilaufenden Hund. Es gibt Gebiete in Österreich, in denen Ihr Hund frei laufen darf; dies ist dann aber auch angegeben. Bitte machen Sie sich Folgendes klar: Ihr Hund befindet sich in einer fremden Umgebung, und Sie möchten nicht, dass er in einem unbekannten Gebiet davonläuft. Außerdem wurden in einigen Gebieten Maßnahmen gegen Tollwut getroffen. Dort wurden dann Giftköder ausgelegt, und in diesen Gebieten möchten Sie Ihren Hund sicher nicht freilaufen lassen.

Zusätzliche Punkte

Neben den obigen Punkten gibt es noch einige andere Dinge, die zu beachten sind. Wenn Sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren, muss Ihr Hund zwingend einen Maulkorb tragen. Denken Sie deshalb daran, dass Sie einen Maulkorb mit in den Urlaub nehmen, wenn Sie wissen, dass Sie Bus, Zug oder Straßenbahn benutzen werden. Im Auto darf Ihr Hund nicht auf dem Vordersitz sitzen, sondern muss mit einem Riemen oder einer speziellen Leine auf der Rücksitzbank befestigt werden. Eine andere Möglichkeit ist ein speziell dafür bestimmtes Gitter im Kofferraum.

Schauen Sie sich hier unsere tollen Chalets und Apartments an, in denen Hunde gestattet sind!



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