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Allgemeine Bedingungen

Allgemeine Bedingungen Chaletsplus


2008/2009




Artikel 1. Allgemein
1. Untenstehende Allgemeine Bedingungen beziehen sich auf alle Reservierungen bei
ChaletsPlus Wenn für bestimmte Ferienwohnungen und Chalets andere Bedingungen
gelten, wird dies ausdrücklich in den Allgemeinen Bedingungen beschrieben.
2. ChaletsPlus hat das Recht jederzeit die Preise zu ändern.

Artikel 2. Mietperiode
Alle Mietpreise sind in Euro und gelten pro Woche. Eine Woche beginnt am Samstag um 15.00 Uhr und endet am nächsten Samstag um 10.00 Uhr. Der Mieter hat kein Recht, die Wohnung vor der angegebenen Uhrzeit in Gebrauch zu nehmen.
Einige Wohnungen (werden auf unserer Website erwähnt) werden vermietet von Sonntag bis Sonntag. Ankunftszeit ab 15.00 Uhr, Abreise spätestens um 10.00 Uhr.

Artikel 3. Bestätigung und Bezahlung
1. Die Reservierungsanfrage wird von ChaletsPlus in dem Reservierungssystem überprüft. Wenn alles stimmt wird die Reservierungsanfrage als Mietvertrag/Bestätigung von ChaletsPlus bestätigt mit einer Reservierungsnummer.
2. Der Mietvertrag/Bestätigung kann innerhalb 14 Werktage nach der Reservierungsanfrage kostenlos annulliert werden. Während der Bedenkzeit hat der Konsument ein Widerrufungsrecht und zwar die Möglichkeit um ohne Verpflichtung seinerseits die Reservierung zu annullieren.
3. Spätestens 14 Tage nach dem Empfang der Bestätigung muss eine Anzahlung und zwar 50% des Mietspreises auf das Bankkonto von ChaletsPlus eingegangen sein.
4. Der Restposten des zu zahlenden Mietpreises muss spätestens 6 Wochen vor dem Anreisedatum bei ChaletsPlus auf der Bankrechnung stehen.
5. Bei einer Reservierung weniger als 6 Wochen vor dem Anreisedatum muss der Pauschalbetrag bezahlt werden.
6. Bei nicht pünktlicher Zahlung wird ChaletsPlus eine schriftliche Mahnung senden. Wenn die Zahlung nicht innerhalb 14 Tage nach dem Datum der Mahnung bei ChaletsPlus eingegangen ist, wird der Vertrag gekündigt. ChaletsPlus wird nach Kündigung des Vertrages die Annullierungskosten –wie im Artikel 6 dieser Bedingungen beschrieben- dem Mieter berechnen.

Artikel 4. Änderungen
1. Für jede Änderung in der Reservierung bis zu maximal 6 Wochen vor dem Anreisedatum, vor dem Fälligkeitstag des 2. und letzten Zahlungstermin werden kostenlos umgesetzt.
2. Bei einer Änderung innerhalb 6 Wochen vor dem Anreisedatum wird ChaletsPlus einen Betrag von Euro 26,-- pro Änderung in Rechnung bringen.

Artikel 5. Reisedokumente
1. ChaletsPlus stellt die erforderlichen Reisedokumente spätestens 10 Tage vor der Abreise (Anreisedatum für den reservierten Aufenthalt) im Besitze des Reisenden, es sei denn dass Sie dies vernünftigerweise ChaletsPlus nicht zumuten können.
2. Wenn der Mieter spätestens 5 Werktage vor der Abreise noch keine Reisedokumente empfangen hat, meldet er dies sofort an ChaletsPlus.
3A.Wenn eine Wohnung reserviert wird innerhalb 10 Tage vor dem Tag der Abreise, teilt
ChaletsPlus mit, wann und wie die erforderlichen Reisedokumente im Besitze des
Reisenden kommen.
3B.Wenn der Reisende die Reisedokumente nicht entsprechend empfangen hat, meldet er dies sofort bei dem Reise-Veranstalter oder bei dem Reisebüro.

Artikel 6. Annullieren
1. Konform genannt in Artikel 3.2 kann der Mietvertrag/die Bestätigung innerhalb 14 Werktage nach der Reservierungsanfrage kostenlos annulliert werden. Während der Bedenkzeit hat der Konsument ein Recht auf Widerruf, in dem er die Möglichkeit hat ohne Verpflichtung seinerseits die Reservierung zu annullieren.
2. Wenn eine Reservierung annulliert wird aus Gründen, die nicht durch die abgeschlossene Annullierungsversicherung gedeckt wird, werden Kosten in Rechnung gebracht.
3. Bei Annullierung mehr als 6 Wochen vor der Anreise des Aufenthaltes, ist ein Betrag von 50% des Mietbetrages schuldig.
4. Bei einer Annullierung von 6 Wochen oder weniger vor Anfang des Aufenthaltes ist der ganze Mietbetrag schuldig.
5. Bei vorzeitiger Beendigung des Aufenthaltes bleibt der ganze Mietbetrag schuldig.
6. Sie können via ChaletsPlus eine Annullierungsversicherung abschliessen. Die Kosten einer „doppelt-sicher“ Annullierungsversicherung sind 6% des Gesamtbetrages, exklusive Policegebühr und Versicherungssteuer.

Artikel 7. Miete
Sie bezahlen ChaletsPlus den vereinbarten Mietpreis, wie erwähnt in der schriftlichen Bestätigung zugleich die Rechnung der Reservierung. Preis-Rabatt und/oder spezielle Angebote können Sie nicht mehr benutzen, wenn die Bestätigung der Reservierung/Rechnung von ChaletsPlus schon versandt worden ist. Alle Preise sind inklusive BTW, es sei denn anders erwähnt.

Artikel 8. Extra Kosten
De Mieter ist neben dem Mietpreis auch Kosten der Reservierung, Bettwäsche, Reinigung und Kurtaxe inklusive einen Beitrag für übrige Gebühren schuldig. Diese extra Kosten sind per Wohnung verschieden und sind auf der Website von ChaletsPlus per Wohnung angegeben. Diese Kosten werden an Ort und Stelle bezahlt oder im voraus berechnet.

Artikel 8A. Orttaxe
In Österreich/Salzburgerland müssen Sie Orttaxe bezahlen. Diese Orttaxe beträgt für Erwachsene und Kinder ab 14 Jahre Euro 1,20 pro Tag pro Person und für Kinder bis 14 Jahre Euro 0,40 pro Tag pro Kind.

Artikel 9. Kaution
ChaletsPlus kann in bestimmten Fällen bei einer Reservierung eine Kaution in Rechnung bringen in Höhe von Euro 500,-- pro Wohnung. Wenn die Kaution nicht ist bezahlt, ist ChaletsPlus berechtigt dem Mieter und/oder anderen Benutzer den Zugang und den Gebrauch der Wohnung zu verweigern. ChaletsPlus wird Sorge tragen für die Rückzahlung der Kaution nach Abzug der eventuellen Schäden und oder extra Reinigung.
Schäden melden
Sie sollen Schäden gleich bei dem Verwalter an Ort und Stellen melden. Die Telefonnummer des Verwalters finden Sie immer in den Reisedokumenten.

Zusätzlicher Schüssel.
Bei dem Empfang von ChaletsPlus ist es möglich, dass Sie für einen zusätzlichen Schlüssel
Euro 25,-- Kaution bezahlen müssen. Wenn Sie die Schlüssel bei der Abreise wieder abgeben, empfangen Sie die Kaution in Österreich zurück. Das Reisebüro in den Niederlanden ist hierfür nicht verantwortlich.

Artikel 10. Haustiere
In den Wohnungen sind Haustiere nicht gestattet. Ausnahmen hierauf sehen Sie auf der Website. Wenn Sie ein Haustier mitnehmen und dies nicht bei ChaletsPlus gemeldet haben, könnte es sein, dass das Tier nicht in der Wohnung zugelassen wird. Die sich daraus ergebenden Kosten gehen auf Ihr Konto.

Artikel 11. Parken
1. Das Parken in allen Garagen ist nur auf den Plätzen gestattet, auf denen der Name und die Hausnummer deutlich markiert ist.
2. ChaletsPlus ist nicht verantwortlich für Schäden, die in den Garagen an Ihrem Auto entstehen
3.Falsch geparkten Autos werden weggeschleppt.

Artikel 12. Rauchen, Abstellen von Skis und Skischuhen, Hausordnung, Reinigung usw….
1. In den Wohnungen ist rauchen nicht gestattet.
2. Frittieren mit Fett in und rund um das Haus ist nicht gestattet, Schäden, die hierdurch entstehen muss der Mieter gleich an Ort und Stelle bezahlen.
3. Skis und Skischuhen müssen in den für Skis und Skischuhen bestimmten Räumen abgestellt werden.
4. Wenn in der Wohnung eine Hausordnung gilt, muss dieser Hausordnung ohne Ausnahme Folge geleistet werden.
5. Müll. Der Mieter ist verpflichtet Müll, Flaschen, Papier usw. selbst in die dafür geeigneten Müllcontainer weg zu werfen.
6. Sie sollen die Küche (mit u.a. Backofen und Geschirrspüler) sauber verlassen.
7. Schäden, die entstehen durch das brennen von Kerzen muss der Mieter gleich an Ort und Stelle bezahlen.
8. Das abschneiden von Feuerwerk ist rund um das Haus nicht gestattet, Schäden die hierdurch entstehen, müssen gleich an Ort und Stelle bezahlt werden.

Artikel 13. Haftung
1. ChaletsPlus haftet nicht für
a. Diebstahl, Verlust oder Schäden aller Art, die entstanden sind während Sie in eine
unserer Wohnungen verbleiben.
b. für den Ausfall von technischen Geräten in den Wohnungen.
c. für den Ausfall von eventuell Internetanschluss
d. Fotos, Broschüren oder Werbematerial, wenn dies unter Verantwortlichkeit Dritten herausgegeben ist
e. Fehler oder Irrtümer in den Broschüren, virtuellen Rundgängen oder übrigen Auskünften
f. die Tatsache, dass durch Übermacht die Wohnung nicht bewohnbar ist. ChaletsPlus wird in diesem Fall alles Mögliche unternehmen um eine Alternative anzubieten oder die Mietsumme zurück zu zahlen.
2. Der Mieter haftet persönlich für alle Schäden oder Verluste des Gemieteten oder des Inventars. Die Haftung des Mieters gilt auch dann, wenn die Schäden durch Aufenthalt von Dritten, die sich mit Zustimmung des Mieters in der Wohnung aufhalten, entstehen.
3. Bei nicht ordentlicher Benutzung oder Hinterlassen des Gemieteten, können extra (Reinigungs-)kosten in Rechnung gebracht werden oder von der Kaution abgezogen werden.
4. Auf der Website von ChaletsPlus sehen Sie für wieviel Personen die Wohnung geeignet ist. Es ist nicht gestattet, dass mehr Personen in der Wohnung verbleiben. Bei der Reservierung sollen Sie angeben, mit wieviel Personen Sie die Wohnung mieten. Änderungen für mehr Personen können nur nach schriftlicher Bestätigung von ChaletsPlus.

Artikel 14. Reklamation
1. Reklamationen während des Aufenthaltes sollen Sie spätestens innerhalb 24 Stunden schriftlich oder in einer anderen geeigneten Art und Weise bei ChaletsPlus melden, sodass ChaletsPlus geeignete Massnahmen nehmen kann. Wenn die Reklamation nicht zufrieden stellend beantwortet wird, muss der Mieter spätestens innerhalb 4 Wochen nach Ankunft zu Hause die Reklamation schriftlich bei ChaletsPlus einreichen. Hierbei sollen alle relevanten Auskünfte hinzugefügt werden.
2. Wenn der Mieter diesen Termin überschreitet, siehe Absatz 1 dieses Artikels, kann er keinen Anspruch mehr machen auf Ersatz.
3. ChaletsPlus ist Mitglied der Holländischen Thuiswinkel Organisatie.
Reklamationen von Mietern und/oder ChaletsPlus können der „Geschillencommissie
Thuiswinkel“ übermittelt werden unter den folgenden Bedingungen.
4. Spätestens 3 Monate nachdem der Mieter sich bei ChaletsPlus beklagt hat im Sinne dieses Artikels wird die Reklamation der Konfliktkommission unterbreitet.
5. Wenn man sich nicht bei ChaletsPlus beklagt hat (im Sinne Absatz 1 dieses Artikels
genannter Termin), ist die Konfliktkommission nicht zuständig die bei ihr anhängig gemachte Reklamation in Behandlung zu nehmen.
6. Im Falle, dass ChaletsPlus eine Reklamation der Konfliktkommission unterbreitet, soll dies mit Zustimmung des Mieters geschehen. Die Zustimmung soll innerhalb 5 Wochen nachdem ChaletsPlus dem Mieter hierum gebeten hat bei ChaletsPlus empfangen sein. Bei Mangel hieran hat ChaletsPlus das Recht sich an den ordentlichen Gerichten zu wenden.
7. Die Konfliktkommission spricht einen Urteil aus entsprechend den Bedingungen wie diese in ihrem Reglement sind festgelegt.
8. Die Urteile des Gerichts geschehen als ein bindendes Gutachten.

Artikel 15. Stiftung Garantiefonds und Reisegelder

ChaletsPlus hat sich als zuverlässiger Partner der Stiftung Garantiefonds und Reisegelder angeschlossen. Innerhalb der Grenzen der SGR-Garantieregelung fallen die auf dieser Internetsite angebotenen Reisen. Die SGR Garantie enthält, dass der Konsument davon überzeugt kann sein, dass die im voraus bezahlten Reisegelder zurück bezahlt werden, wenn die Gegenpartei durch finanzielle Unfähigkeit die vereinbarten Gegenleistung nicht kann einhalten. Soweit die Vereinbarung auch die Reise enthält und der Bestimmungsort schon ist erreicht, wird für die Heimreise Sorge getragen.
Bei der Reservierung Ihrer Reise bitte fragen Sie nachdrücklich um Zusendung der Broschüre SGR Garantieregelung. In der Broschüre können Sie lesen, wie Sie im Falle bei Recht auf Zurückzahlung handeln sollen.

Reisebüros, die der Stiftung Garantiefonds und Reisegelder sind angeschlossen erkennen Sie an der Vignette mit dem lächelnden Globus. Denken Sie daran, dass Sie bei Anfang der Reise verfügen über die richtigen und gültigen Reisedokumente. Berücksichtigen Sie zugleich die gesetzlichen Bestimmungen des Landes, wie die Verpflichtung Schneeketten mitzunehmen, Winterreifen und z.B. einen Verbandkasten im Auto zu haben. Erkundigen Sie sich bei den zuständigen Behörden, welche Reisedokumente verpflichtet sind und welche gesetzliche Bestimmungen gelten in einem Land. Dies ist Ihre eigene Verantwortung. Erkundigen Sie sich zugleich über die eventuellen Wegsperrungen und/oder Öffnungszeiten bestimmter durchgehende Wege, namentlich in den Bergen.

Artikel 16. Datenschutz
Wenn Sie unser Rundschreiben anfragen und empfangen oder wenn Sie eine Reservierung machen, sind Sie automatisch in unserem Adressenbestand aufgenommen. Wir benutzen Ihre Daten um Sie zu informieren über interessante Angebote der Produkten und Dienstleistungen von ChaletsPlus und von Produkten und Dienstleistungen sorgfältig ausgewählter Betriebe. Wenn Sie diese Information nicht wünschen, teilen Sie uns dies bitte mit oder senden Sie Ihre Wünsche schriftlich an ChaletsPlus, Kattensingel 75B, 2801 CD Gouda oder senden Sie eine E-mail nach info@chaletsplus.nl.
Im Zusammenhang mit dem Gesetz Datenschutz gibt ChaletsPlus den Vermietern keine Adressen.

ChaletsPlus
Kattensingel 75b
2801 CD Gouda
Niederlande
Email:info@chaletsplus.nl
Telefon:+31(0)182-546524
Fax:+31(0)182-546526